Kollegin Andrea Falkenberg vom Private Banking der AKB informiert im jüngsten Investmentcorner über die “Erbschafts- und Schenkungssteuer”, respektive über die Eidgenössische Volksinitiative “Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“, und schliesst mit folgenden Worten:
“(…) Wer aus heutiger Sicht eine nationale Erbschaftssteuer vermeiden will, muss zwingend vor dem 31. Dezember 2011 handeln. Wollen Sie keine unliebsamen Überraschungen erleben, dann sprechen Sie Ihren Kundenbetreuer oder Ihre Kundenbetreuerin bei der Aargauischen Kantonalbank auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer an.”
